Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Allgemeine Geschäftsbedingungen der „bhv-international GmbH“
(Stand 01.10.2007)

Nachweistätigkeit
Die „bhv-international GmbH“ (Maklerin) hat die Maklerprovision stets bei Nachweistätigkeit verdient, insofern es in Folge der Nachweistätigkeit zum Abschluss eines Kauf-, Miet-, Pacht- oder Kaufoptionsvertrages sowie zur Vereinbarung von Vorkaufs-, Nießbrauch oder ähnlichen Rechten kommt. Die Maklerprovision ist auch dann verdient, wenn ein zur Miete angebotenes Objekt gekauft oder geleast oder ein zum Kauf angebotenes Objekt gemietet oder gepachtet wird. Provisionspflicht entsteht auch, wenn in Folge der Nachweistätigkeit der Erwerb durch Zwangsversteigerung erfolgt. Die „bhv-international GmbH“ kann sowohl für Verkäufer (Verpächter, Vermieter), als auch gleichzeitig für Käufer (Pächter, Mieter) tätig werden.

Vorkenntnis
Ist dem Käufer ein von „bhv-international GmbH“ angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er das der „bhv-international GmbH“ unverzüglich, jedoch spätestens nach 6 Wochentagen (eingehend) nach Absendung des Angebotes bzw. nach mündlicher Information durch die „bhv-international GmbH“ schriftlich mitzuteilen. Inhalt dieser Mitteilung sind Name und Postadresse der Person bzw. der Firma, durch die die Vorkenntnis erlangt wurde. Erfolgt die Mitteilung der Vorkenntnis nicht frist- oder formgerecht, so ist eine Berufung auf Vorkenntnis unzulässig. Maklerprovision ist dann auch bei Vorkenntnis zu zahlen.

Haftungsausschluss
Angebote von „bhv-international GmbH“ sind freibleibend und unverbindlich.
Die „bhv-international GmbH“ ist ständig bemüht, alle Angaben vollständig und richtig zu erbringen. Im Einzelfall können jedoch Auslassungen bzw. Irrtümer nicht ausgeschlossen werden, da alle Angaben von den Eigentümern, Behörden und sonstigen Quellen bezogen werden. Insofern entfällt die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

Verbot der Weitergabe
Die Weitergabe von nachgewiesenen Objekten (Exposés) ist untersagt. Die Weitergabe von durch „bhv-international GmbH“ nachgewiesener Objekte an Dritte verpflichtet zur Zahlung der entgangenen Provision, wenn der Dritte das Objekt erwirbt.

Maklerprovision
Insofern im Exposé nicht anders ausgewiesen, werden folgende Maklerprovisionen vom Käufer, Mieter oder Pächter an „bhv-international GmbH“ nach Vertragsabschluss gezahlt:
a) 7.14 % des Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen MwSt. bei Kauf von Grundstücken/Häusern/ Wohnungen auf Eigentumsland oder Pachtland über 50.000,- € Kaufpreis;
b) 10 % des Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen MwSt. bei Kauf von Grundstücken/Häusern/ Wohnungen auf Eigentumsland oder Pachtland bis 50.000,- € Kaufpreis;
c) 5 % einschließlich der gesetzlichen MwSt. bei Nachweis von Erbbaurechten, berechnet vom Grundstücksverkehrswert,
d) bei gewerblicher Vermietung oder Verpachtung zahlt der Mieter/Pächter drei Netto-Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt.,
e) bei Wohnraumvermietung ohne gewerbliche Tätigkeit zahlt der Mieter zwei Netto-Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt..
Die Maklerprovision ist bei Vertragsabschluß fällig. Bei Barzahlung am Tage des Vertragsabschlusses wird ein Barzahlungsrabatt von 2 % auf die Maklerprovision gewährt. Die Zahlung ist innerhalb von 10 Werktagen ohne Abzüge auf das in der Rechnung benannte Geschäftskonto fällig.

Aufrechnung von Forderungen
Gegen die Forderung von „bhv-international GmbH“ kann nur mit unbestrittenen oder gerichtlich anerkannten Gegenforderungen aufgerechnet werden.

Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die Bestimmungen als Ganzes nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

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